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Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Sie wird im zweijährigen Turnus zum 01.07. und bei Bedarf aktualisiert.
Download als PDF: Düsseldorfer Tabelle 2010 (inklusive Vergleichstabelle der Zahlbeträge 2009 - 2010)
Düsseldorfer Tabelle 2011
Ab dem 1. Januar 2011 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro.
Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter / Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben: Die Anpassung von 900Euro Euro auf 950 Euro lehnt sich an die Erhöhung der SGB II Sätze („Hartz IV“) zum 1. Januar 2011 an. Auch der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe um 50 € erhöht.
Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird. Download als PDF: Düsseldorfer Tabelle 2011 - Änderungen (Die ab dem 01.01.2011 gültige Tabelle liegt noch nicht vor.)
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