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Anwälte mit der Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" mussten gegenüber ihrer Rechtsanwaltskammer ihre besondere Qualifikation in diesem Fachgebiet durch zusätzliche Prüfungen nachweisen.
Sie sind verpflichtet, diese Zuatzqualifikation jährlich durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, welche der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachgewiesen werden müssen, auf den neuesten Stand zu halten. Andernfalls wird die Qualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer aberkannt.
Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV)
Fortbildungen 2011
Nachfolgend die von mir in 2011 besuchten Fortbildungsveranstaltungen:
- Aktuelle Rechtsprechung OLG Koblenz zum Familienrecht - Vorsitzender Richter am OLG Koblenz Rüll: 4 Zeitstunden
- Aktuelles zum FamFG und Unterhaltsrecht zwei Jahre nach den Reformen im Jahr 2009 - Dr. Jürgen Soyka, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf: 6 Zeitstunden
- Eheverträge Teil 1 und 2 - Dr. Eberhard Jüdt, Fachanwalt für Familien-Arbeitsrecht: 8,5 Zeitstunden
- Das neue Versorgungsausgleichsrecht - Dr. Rainer Kemper: 6 Zeitstunden
- Familienrechtliche Bezüge im Erbrecht - Notar Dr. Malte Ivo, Hamburg: 16 Zeitstunden
- Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts vor den Familiengerichten - Reinhardt Wever, Vizepräsident des OLG Bremen: 5 Zeitstunden
- Fachanwaltskurs im Erbrecht - Juristische Fachseminare Bonn: 120 Zeitstunden
Mediatorin
Mediation ( lat."Vermittlung") ist die aussergerichtliche Form der Konfliktlösung. Die Beteiligte versuchen eigenverantwortlich, eigen Lösungen zu finden. Einzelheiten zum Verfahrensablauf könne Sie unter dem Stichwort Mediation nachlesen. |
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