Berliner Testament Ehegatten setzen sich gegenseitig zum Erben ein. Das Vermögen des zuerst Versterbenden geht dann an den Überlebenden. Stirbt dieser auch, geht der Nachlass in der Regel an die gemeinsamen Kinder. Enterbung Entgegen so mancher Drohung ist eine vollständige Enterbung von Kindern oder Ehegatten (fast) nicht möglich. Selbst wenn in einem Testament die gesetzlichen Erben ausgeschlossen werden, steht ihnen ( idR) jedoch noch der Pflichtteil zu. Gesetzliche Erben Wenn der Erblasser Lesen Sie mehr [...]