Familienrecht

Das Familienrecht beinhaltet alle Fragen anlässlich Trennung und Scheidung.

Hierzu gehören:

  • Unterhaltsansprüche der Kinder, des Ex- Ehepartners, der Eltern als sog. Elternunterhalt
  • Elterliche Sorge, Umgang mit dem gemeinsamen Kindern, Umgang mit den Großeltern
  • Aufteilung des Hausrates
  • Benutzung der ehelichen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses
  • Aufteilung von gemeinsamen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank
  • Verteilung von Vermögen und Übertragung von Eigentumsanteilen auf den ( Ex-) Partner

Aber nicht nur deutsche Ehepartner oder Partner einer (nicht-) ehelichen Lebensgemeinschaft, evtl. mit gemeinsamen Kindern, leben hier, trennen sich und möchten ihre Rechte und Pflichten geregelt wissen. Ist einer der beiden Partner oder auch beide Angehöriger eines EU-Mitgliedsstaates (Italien, Griechenland, Frankreich, Holland, Polen, usw.), aber auch Staatsangehörige der Türkei, ehem. Jugoslawien, US-Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines arabischen Landes, können sich die Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes bei gemischt nationalen Paaren für den Bereich Trennung, Scheidung, Unterhalt, Rente erheblich auf den Verlauf und das Ergebnis einer Trennung und Ehescheidung auswirken.

Nicht selten kann es zu bemerkenswerten Abweichungen von deutschem Familienrecht kommen. Vergleichbar ist diese Situation einem im Ausland lebenden trennungswilligen deutschen Ehepaar. Auch hier kann die Frage, von wo aus einer der beiden oder beide die Trennung mit allen Kosequenzen verbunden einleiten von erheblicher auch finanzieller Tragweite sein, und zu grossen Unterscheiden im Ergebnis führen.

Damit Sie nicht in eine ungewisse Zukunft starten, sollten Sie über Ihr Wunschziel und den Weg dorthin nachdenken. Folgende Fragen können Ihnen hierbei helfen:

  • Wer soll meine Interessen vertreten, ein Fachanwalt für Familienrecht oder ein Allgemeinanwalt?
  • Was will ich erreichen: Getrenntleben, Scheidung, Aussöhnung?
  • Wer zieht aus?
  • Was muss geregelt werden: Unterhalt, Kinder, Schulden, Haus, Erbe?
  • Was kostet das und wer bezahlt das Ganze?
  • Ein Anwalt für beide oder jeder beauftragt seinen Anwalt?

Diese und sicher viele weitere Fragen beantworte ich Ihnen im Erstgespräch. Ihre Fragen bilden die Grundlage für Ihre individuelle Lösung und die weitere Vorgehensweise. Dabei wird jeder Schritt zuvor mit Ihnen im Einzelnen besprochen. Ausschliesslich Ihre Wünsche werden umgesetzt, denn es ist Ihre Entscheidung. Erst wenn Sie mit meinen Vorschlägen zu Ihren Vorgaben zufrieden sind, wird der ( Ex-) Partner informiert und aufgefordert, die Vorschläge anzunehmen, oder eigene Vorschläge zu unterbreiten. Das erstrebenswerte Ziel ist eine einvernehmliche aussergerichtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, den ( Ex-) Partnern, unterstützt durch Ihre Anwälte.

Sollte gar keine aussergerichtliche Lösung möglich sein, verbleibt immer noch die Möglichkeit, die Meinung des Familiengerichts einzuholen. Aber auch dies nur unter der Voraussetzung, dass Sie dies wünschen und eine aussergerichtliche Einigung tatsächlich nicht möglich sein sollte.

Für eine reibungslose Mandatsbearbeitung bitten wir Sie den Mandantenfragebogen Familienrecht herunterzuladen und die enthaltenen Fragen zu beantworten.

Hier finden Sie: Aktuelles zum Familienrecht

Ihr Anwalt in Neuwied: Julia Petran

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