Honorar

Sie suchen einen sachkundigen Anwalt, der auf Ihre Vorstellungen eingeht, Ihre Wünsche verarbeitet und Ihre Interessen umsetzt. Sie erwarten fachliches Know-how und einen routinierten und souveränen Umgang mit Ihrem Rechtsproblem. Außerdem wünschen Sie sich mehr Fachwissen, mehr Service, eine verständliche und allumfassende Lösung, ein angemessenes Honorar und Kostentransparenz.

Zwischen Anwalt und Mandant muss ein Vertrauensverhältnis bestehen, "die Chemie" muss stimmen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieses Vertrauensverhältnis gewährleistet ist, vereinbaren Sie telefonisch, per Email oder persönlich während der Öffnungszeiten der Kanzlei (Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr) einen Besprechungstermin für eine Erstberatung.

Erstberatung

Ihre Vorstellungen und Wünsche werden in diesem Erstgespäch erörtert. Sie werden auf die Kosten, die Vergütungsarten, das Prozesskostenrisiko sowie die Finanzierungsmöglichkeiten hingewiesen. Eine Übersicht hierzu wird Ihnen im Anschluss daran ausgehändigt. Abschließend entscheiden wir gemeinsam.

Für eine reibungslose Mandatsbearbeitung können Sie im Vorfeld den zutreffenden Mandantenfragebogen herunterzuladen und die enthaltenen Fragen beantworten.

Die Kosten einer Erstberatung liegen zwischen 190,- und 250,-€ zzgl. MwSt. je nachdem, ob sich die Erstberatung über eine oder zwei Beratungstermine erstreckt. Sie umfasst keine Tätigkeit des Anwalts nach außen, d.h. keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Schriftsätze und keine Gutachten. Folgt die Mandatsverteilung im Anschluss an die Erstberatung, werden die Gebühren der Erstberatung (netto) auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.

Anwaltskosten

Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der  zum 01.01.2021 aktualisierten Gebührentabelle zu §13 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe anwaltlicher Vergütung richtet sich gesetzlich nach dem Gegenstandswert. Welche Gegenstandswerte sich aus Ihren Anliegen ergeben, wird Inhalt unserer Besprechung sein.

a) Die außergerichtlichen Kosten für die Beratung und auch für die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite trägt der Mandant aus eigenen Mitteln. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mandant die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Beratungshilfe erfüllt. Ob dies für Sie in Betracht kommt, klären Sie bitte mit dem für sie örtlich zuständigen Amtsgericht, wo sie einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen können. Diesen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen Sie bitte, bevor sie zu der ersten Besprechung in meine Kanzlei kommen.

Erteilt das Amtsgericht Ihnen auf Ihren Antrag hin den Beratungshilfeschein, kann der Anwalt seine Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit mit der Landesjustizkasse abrechnen. Sie zahlen an den Anwalt eine einmalige Gebühr i.H.v. 15,- €.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe nicht, sind sie verpflichtet die Kosten sowohl für die Erstberatung als auch das Betreiben des Geschäfts (konkret die Kommunikation mit der Gegenseite) aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Der Gegenstandswert und die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

b) Wird ein Gerichtsverfahren betrieben, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) / Prozesskostenhilfe (PKH). Dieser Antrag wird vom Anwalt gestellt.

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Beispiel zur Tabelle: Die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro beträgt 49 Euro.

Prozesskostenhilfe

Aktuelle Informationen zur Prozesskostenhilfe sowie das benötigte Formular zur "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe" finden sie auf der Seite Prozesskostenhilfe.

Honorarvereinbarung

Es besteht die Möglichkeit der Honorarvereinbarung nach tatsächlichen Zeitaufwand. In diesem Fall wird der tatsächliche Aufwand, den die Anwältin im Zusammenhang mit dem Mandat hat abgerechnet; also die Dauer der Besprechungen, Telefonate, Diktate, Schreibzeiten sowie die Vorbereitung von Schriftsätzen und Besprechungen bzw. Terminen durch das Aktenstudium. Darüber hinaus werden die Fahrzeiten zu auswärtigen Terminen bezahlt. Zugrunde gelegt wird ein mit dem Mandanten vereinbarter Stundensatz zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Ihr Anwalt in Neuwied: Julia Petran

Kontakt

Pfarrstraße 3
D-56564 Neuwied

Telefon: 0 26 31 / 34 79 92
Telefax: 0 26 31 / 94 30 52

Erreichbar von Montag - Freitag:
8:00 - 18:00 Uhr.
E-Mail: info@julia-petran.de

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