Können sich Miteigentümer nicht einigen – etwa nach einer Trennung oder innerhalb einer Erbengemeinschaft –, wird die Teilungsversteigerung häufig als Druckmittel eingesetzt. Dabei ist eine realistische Einordnung entscheidend: In den meisten Fällen lässt sich eine Versteigerung nur durch eine Einigung dauerhaft verhindern, etwa durch Übernahme, Abkauf oder einen Verkauf außerhalb des Versteigerungsverfahrens. Nicht selten besteht jedoch die Möglichkeit, das Verfahren zeitlich aufzus Lesen Sie mehr [...]
