Mit der Düsseldorfer Tabelle 2023 hat das OLG Düsseldorf Anpassungen an den Beitragssätzen, dem anzurechnenden Kindergeld sowie dem Selbstbehalt vorgenommen. Damit setzt die Tabelle die Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung um. Unterhaltsberechtigte bekommen eine spürbare Erhöhung der Beiträge. Erhöhte Bedarfssätze im Unterhalt Die Anpassungen der Bedarfssätze fallen 2023 deutlich höher aus als 2022. So erhöhen sich z.B. Beiträge in der 1. Altersstufe um € 41 gegenüber Lesen Sie mehr [...]