Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 als Leitlinie für den Kindesunterhalt in seinen verschiedenen Formen: Minderjährige, Volljährige, (nicht) im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebende Kinder. Kindesunterhalt nahezu unverändert Die neuen Werte hat das Oberlandesgericht Düsseldorf wie geplant im Dezember 2024 vorgelegt. Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 bringt geringfügige Anpassungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger Kinder in der ersten Lesen Sie mehr [...]