Aktuelle Leitlinie zum Kindesunterhalt - Düsseldorfer Tabelle 2016

Die Düsseldorfer Tabelle, welche regelmäßg vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) herausgegeben wird, ist eine feste Größe im Unterhaltsrecht  und dient als Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. In der aktuellen Version: Düsseldorfer Tabelle vom 01.01.2016, ist der Mindestunterhalt leicht gestiegen.

Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2016

Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zu 5 Jahren (1. Altersstufe) um sieben auf 335 Euro. Sechs- bis Elfjährige erhalten 384 Euro statt bisher 376 Euro (2. Altersstufe). Zwölf- bis 17-Jährige haben Anspruch auf 450 Euro monatlich statt 440 Euro (3.Altersstufe). Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen steigen entsprechend gestaffelt.

Nach §1612b BGB ist auf den Bedarf des Kindes das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 01.01.2016 für ein erstes und zweites Kind 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte oder weitere Kinder 221 Euro.

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Die sich daraus ergebenden Zahlbeträge können Sie aus den Tabellen unterhalb der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.  Auch der Bedarfssatz für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt von 670 Euro auf 735 Euro im Monat. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro.

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