Ehe für alle statt Eingetragene Partnerschaft

Seit August 2001 gibt es in Deutschland die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner, welche bislang von 43.000 Paaren genutzt wurde (Stand 2015). Nun hat der Bundestag beschlossen, dass homosexuelle Paare nicht mehr gesondert behandelt werden.

Der wesentliche Teil der Reform erfolgt durch eine Änderung des Textes von § 1353 BGB, Absatz 1.
Dort hieß es bisher: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“.
Zukünftig heißt es: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes endet die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu schließen.

Umwandeln einer Eingetragenen Partnerschaft zur Ehe

Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch zu einer Ehe. Im Gesetz heißt es: "Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen." Dies muss auf dem Standesamt geschehen. Art und Weise der Zeremonie müssen von den Standesämtern noch geklärt werden.

Als Tag der Eheschließung gilt rechtlich der Tag, an welchem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wird die Eingetragene Lebenspartnerschaft nicht umgewandelt, bleibt sie weiterhin bestehen.

Artikel zum Thema:
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/eherecht-der-dammbruch-die-ehe-fuer-alle_220_417480.html
http://hd.welt.de/politik-edition/article166127534/Die-Details-des-neuen-Eherechts.html

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