Das Bundesjustizministerium will das Sorge- und Umgangsrecht (Kindschaftsrecht) der Vielfalt heutiger Familienverhältnisse und Betreuungsformen, insbesondere getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder, anpassen.
Wie diese Anpassung aussehen könnte, darüber haben sich acht Familienrechtsexperten Gedanken gemacht. Die Gruppe empfiehlt, das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder getrennt lebender Eltern umfassend zu reformieren.
Die Reform solle „die elterliche Verantwortung stärken, die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessern und einvernehmliche Lösungen erleichtern und fördern“. Ein gesetzliches Leitbild eines bestimmten Betreuungsmodells soll nicht eingeführt werden. D.h. auch, dass das Wechselmodell nach derzeitigem Stand nicht gesetzlich vorgeschrieben wird.
Reformvorschläge für das Sorgerecht, Auszug
- Die Betreuung des Kindes oder der Kinder endet nicht mit der Trennung der Eltern.
- Das Sorgerecht soll von Anfang an beiden Eltern zustehen, auch wenn sie nicht verheiratet sind.
- Das Sorgerecht soll nicht mehr entzogen werden können. Im Konfliktfall soll von der Ausübung des Sorgerechts die Rede sein.
- Das Umgangsrecht soll nur noch für Dritte gelten (etwa Großeltern), nicht für die Eltern selbst.
- Der Willen des betroffenen Kindes soll eine größere Rolle bei der Betreuung spielen.
Die getrenntlebenden Eltern üben auch weiterhin die elterliche Sorge gemeinsam aus bei geteilter Betreuung bis hin zu einem paritätisch Wechselmodell, aber auch alleinige Sorgerechtsausübung durch einen Elternteil.
Einen Sorgerechtsentzug soll es also nicht mehr geben, sondern gegebenenfalls eine alleinige Sorgerechtsausübung. Das bedeutet, dass zwischen den Eltern Betreuungszeiten geregelt werden. Das bedeutet aber auch, dass sich die Barunterhaltsverpflichtungen der Eltern ändern werden, d.h. konkret deren Berechnung sich ändern wird und den tatsächlichen Betreuungszeiten angepasst werden wird.
Kindbezogene Leistungen müssten den Kindern zugeordnet werden und nicht mehr den Eltern. Unterhaltsvorschuss und auch Beistandschaft müssten verändert werden. Dies gilt schlussendlich dann auch für den Erwachsenen-Unterhalt.
Die angedachten Vorschläge der Expertengruppe sind noch nicht gesetzlich manifestiert und werden nun im Bundesjustizministerium geprüft, sie fließen dann ein in die Erstellung eines Gesetzentwurfs.