Höherer Unterhalt ab 01.01.2017

Am 01. 01. 2017 steigt der Unterhalt für Kinder erneut. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern dann mehr Kindesunterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der neuen Düsseldorfer Tabelle, welche das Oberlandesgericht Düsseldorf am 7. November veröffentlicht hat.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt dann ab dem 01. Januar 2017 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 342 Euro statt bisher 335 Euro, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 393 Euro statt bisher 384 Euro und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 460 Euro statt bisher 450 Euro monatlich.

Kindergeld wird zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen

Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen - bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen vollständig. Die tatsächlichen Zahlbeträge verringern sich entsprechend.

Beispiel: Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 342 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt derzeit für das erste Kind 190 Euro. Davon wird die Hälfte angesetzt, also 95 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen beläuft sich damit auf 247 Euro (342 Euro - 95 Euro).

Sobald die von der Regierung geplante Kindergelderhöhung für 2017 endgültig feststeht, wird dies dem OLG zufolge entsprechend in den Rechenbeispielen angepasst. Ab 2017 soll das monatlich Kindergeld um zwei Euro steigen.

Die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle existiert seit 1962 und regelt bundesweit die Unterhaltsansprüche für Trennungskinder. Sie wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt - die Familiengerichte orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle bei der Festsetzung des Unterhalts.

Link zum Thema:
http://www.n-tv.de/ratgeber/So-viel-Unterhalt-muss-2017-gezahlt-werden-article19028661.html

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