Pflegt ein Kind über längere Zeit Vater oder Mutter, stellt sich im Erbfall häufig die Frage nach einem finanziellen Ausgleich. Müssen Geschwister Abstriche machen – oder sogar leer ausgehen? Grundlage für diese Diskussion ist § 2057a BGB.
Was bedeutet Ausgleichung rechtlich?
Sind mehrere Kinder gemeinsam Erben, kann das pflegende Kind einen Ausgleich beanspruchen (§ 2057a Abs. 1 Satz 2 BGB). Die gesetzliche Erbquote bleibt dabei unangetastet; verändert wird nur die Verteilung in ...
