Ab dem 01. Januar 2019 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilte. Dann steht minderjährigen Scheidungskindern mehr Unterhalt zu. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um 6 bis 14 Euro im Monat. Für volljährige Kinder bleiben die Unterhaltssätze unverändert.
Unterhalt für Scheidungskinder auf einen Blick Gemäß Düsseldorfer Tabelle erhalten minderjährige Trennungskinder Lesen Sie mehr [...]