Testament - Wo der Anwalt wirklich nützt

Probleme mit Testamenten lassen sich häufig auf einfache Ursachen reduzieren: "Zu spät" oder "zu schlecht". Punkt eins lässt sich leicht vermeiden. Nicht erst warten, bis man durch Krankheit oder Demenz nicht mehr testierfähig ist, das macht die Testamente angreifbar. Punkt zwei ist komplizierter. Denn jedes Testament ist ein Maßanzug. Wer für sein Testament besser einen Anwalt hinzuzieht:

Vermögende

Problem: Die gesetzliche Erbfolge ist ein Minenfeld. Ist bei einer Erbschaft von 1,6 Millionen Euro lediglich der Ehepartner Alleinerbe und die zwei Kinder bekommen nur den Pflichtteil, fällt eine hohe Erbschaftsteuer an.

Lösung: Einerseits kann die Erbschaftsteuer durch Schenkungen zu Lebzeiten umgangen werden. Zum anderen ist es ratsam, die verschiedenen Freibeträge auszunutzen. Je 400.000 Euro ( aktuell) sind pro Kind steuerfrei vererbbar, bei Ehepartnern sind es 500.000.

Schwarzes Schaf

Problem: Auch ein Kind, das sich jahrelang nicht um die Eltern gekümmert hat, bekommt seinen Pflichtteil. Diesen kann man auch nicht ohne Weiteres entziehen, das Gesetz gesteht dies nur in schweren Fällen zu, etwa wenn ein Kind dem Erblasser nach dem Leben trachtet.

Lösung: Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann man den anderen Kindern, denen man mehr vermachen will, schon mal einen Vorschuss aufs Erbe geben. Der Pflichtteil des schwarzen Schafs wird dann kleiner, da sich das Vermögen des Erblassers reduziert.

Schwiegerkind-Problematik

Problem: ( Bespiel) Der Ehepartner eines Kindes soll nicht von einem möglichen Erbe profitieren. Sei es aus persönlichen Animositäten oder weil die Eltern vermuten, der Ehepartner des Kindes habe sich nur der Erbschaft wegen eingeheiratet.

Lösung: Die Erblasser müssen dafür sorgen, dass das Vermögen nicht vom Kind auf den Ehepartner übertragen wird. Das kann etwa durch eine Regelung geschehen, die die Enkel begünstigt, sobald diese alt genug sind. Überwacht wird diese Regelung durch einen Testamentsvollstrecker (Familienmitglied, Anwalt, etc.).

Patchworkfamilie

Problem: Ein Mann hat ein Kind aus erster Ehe, heiratet erneut. Die zweite Frau stirbt, der Mann erbt ihr gesamtes Vermögen. Stirbt der Mann, wird der Pflichtteil des Kindes aus erster Ehe aus dem jetzt größeren Vermögen des Mannes berechnet. Die zweite Ehefrau möchte oft nicht, dass das Kind aus erster Ehe an ihrem Vermögen partizipiert.

Lösung: Wer eine Vor- und Nacherbschaft regelt, kann den Pflichtteil reduzieren. Zuerst erbt der Ehemann, stirbt dieser, geht der Teil an die Nacherben (etwa Kinder aus der zweiten Ehe). Evt Kinder der 2. Frau aus deren erster Ehe werden bereits beim Tod der Mutter bedacht. Hier sollte vor allem auch über die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen nachgedacht werden.

Gegenseitige Absicherung oder auch die Schwiegereltern könnten erben

Problem: Kinderlose Eheleute gehen in der Regel davon aus, dass sie sich  gegenseitig alleine  beerben. Das ist aber nicht die Regel. Eltern/ Schwiegereltern sind pflichtteilsberechtigte Erben des Sohnes/ der Tochter, wenn Sohn/ Tochter mit ihrem Ehepartner/ Schwiegerkind nichts anderes geregelt haben.

Lösung: Wer den Ehepartner als Alleinerben ins Testament schreibt, kann Ärger mit den Schwiegereltern minimieren. Diese haben dann lediglich noch Anrecht auf das Pflichtteil. Dieser kann nur durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht ganz entfallen. Wenn also die Eltern/ Schwiegereltern anlässlich des Todes ihres Sohnes/ Tochter gar nichts erben sollen, müssen sie einen not. beurkundeten Pflichtteilsverzicht unterzeichnen.

Immobilienbesitzer

Problem: Wer mehrere Immobilien hat, kann durch die gesetzliche Erbfolge Schwierigkeiten bei der Aufteilung bekommen. Bei zwei Häusern und zwei Kindern erbt nicht jeder ein ganzes Haus, sondern von jedem Haus die Hälfte. Das kann zu Streit führen.

Lösung: Im Testament genau regeln, wie die Immobilien aufgeteilt werden. Ist ein Objekt mehr wert als das anderes, können zusätzlich Ausgleichszahlungen festlegt werden. Wessen Immobilie mehr wert ist, der zahlt einen möglichst konkret benannten Betrag an den anderen, dessen ererbte Immobilie weniger wert ist.

Ihr Anwalt in Neuwied: Julia Petran

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