Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 93/25) hat entschieden, dass ein im sogenannten Württemberger Testament eingesetzter Ehegatte nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen aus dem Amt des Testamentsvollstreckers entlassen werden darf.
Streit um Testamentsvollstreckung beim Württemberger Testament
Eheleute hatten ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament errichtet, in welchem sie ihre gemeinsamen Kinder als Erben bestimmten. Gleichzeitig erhielt der länger l ...
