Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1. Januar 2013 geändert. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt ab 2013 auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt damit die Erhöhung von Hartz IV zum 1.1.2013. Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter oder Vater eines Lesen Sie mehr [...]