Am 28. November 2012 fand im Rechtsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Regierungsentwurf für eine Sorgerechtsreform statt. In Zukunft soll der Vater die Mitsorge auch dann erlangen können, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Nach dem Gesetzentwurf soll zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht haben. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Lesen Sie mehr [...]