Der BGH hat entschieden, dass ein Kind welches durch eine Samenspende (künstliche heterologe Insemination) gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des Samenspenders verlangen kann. Ein Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Die Interessen des Kindes müssen für den Auskunftsanspruch die Interessen der übrigen Beteiligten überwiegen. Darum geht es Die im Dezember 1997 und im Februar 2002 geborenen Klägerinnen verlangen von Lesen Sie mehr [...]
