Seit August 2001 gibt es in Deutschland die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner, welche bislang von 43.000 Paaren genutzt wurde (Stand 2015). Nun hat der Bundestag beschlossen, dass homosexuelle Paare nicht mehr gesondert behandelt werden. Der wesentliche Teil der Reform erfolgt durch eine Änderung des Textes von § 1353 BGB, Absatz 1.
Dort hieß es bisher: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“.
Zukünftig heißt es: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen Lesen Sie mehr [...]