Am 01. 01. 2017 steigt der Unterhalt für Kinder erneut. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern dann mehr Kindesunterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der neuen Düsseldorfer Tabelle, welche das Oberlandesgericht Düsseldorf am 7. November veröffentlicht hat. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt dann ab dem 01. Januar 2017 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 342 Euro statt bisher 335 Euro, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung Lesen Sie mehr [...]