Die Düsseldorfer Tabelle, welche regelmäßg vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) herausgegeben wird, ist eine feste Größe im Unterhaltsrecht und dient als Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. In der aktuellen Version: Düsseldorfer Tabelle vom 01.01.2016, ist der Mindestunterhalt leicht gestiegen.
Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2016
Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zu 5 Jahren (1. Altersstufe) um sieben auf 335 Euro. Sechs- bis Elfjährige erhalten 384 Euro Lesen Sie mehr [...]