Wer einer Samenspende zustimmt, muss Unterhalt zahlen
In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines Dritten einwilligender Mann muss für Kindesunterhalt aufkommen, auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat. Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass den gemeinsam mit der Mutter in die künstliche Befruchtung per Samenspende einwilligenden Mann für das daraus hervorgegangene Kind eine vertragliche Unterhaltspflicht trifft, auch wenn er Lesen Sie mehr [...]