Düsseldorfer Tabelle 2015
Ab dem 1. Januar 2015 ändern sich (durch die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle 2015) die Selbstbehalte für Unterhaltsschuldner. Der zu berücksichtigende Selbstbehalt wird erhöht, so dass bislang erstellte Unterhaltstitel unter Berücksichtigung der ab dem 1. Januar 2015 geltenden neuen, höheren Selbstbehalte überprüft und ggf. zugunsten des Schuldners abgeändert werden müssen.
Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Lesen Sie mehr [...]